Neuerungen
Waffengesetz
Nachfolgend
finden Sie die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit den Neuerungen im
Waffenrecht aufgrund des Schengenabkommens und der Nationalen Revision kurz
zusammen gefasst.
Kauf
/ Erwerb
Jagdwaffen werden privilegiert behandelt
Kauf von Privat und Geschäft mittels schriftlichem Vertrag
Verkäufer muss Kopie des Vertrages innerhalb 30 Tagen an die kantonale Meldestelle senden. Der Vertrag muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Munition
im Auto getrennt von der Waffe mitführen, bedeutet, dass die Waffe nicht
geladen und das Magazin leer sein muss. Ansonsten keine konkreten Vorschriften.
EU
Feuerwaffenpass
- Der Feuerwaffenpass kann mittels Formular (siehe unten) bestellt werden.
Kosten: CHF 150.-, Verlängerung: CHF 100.-. Es
können max. 13
Waffen eingetragen werden. Beizulegen sind: Kopie ID / Pass, 2 Passfoto,
Zentralstrafregisterauszug nicht älter 3 Monate. Dieser kann bei
den meisten Postfilialen am Schalter direkt bestellt werden. Kosten CHF 20.-
- Der Feuerwaffenpass berechtigt zur nichtgewerblichen, vorübergehenden
Ein- und Ausfuhr von Waffen.
- Vor der
Einfuhr sind in jeden Fall die zusätzlichen
Bestimmungen des Landes abzuklären.
- Der Europ. Waffenpass kann im Kanton Bern bei folgender Adresse beantragt
werden:
Kantonspolizei Bern, Verwaltungspolizei, Waffen- und Sprengstoffbüro, Postfach 7571, Nordring 30, 3001 Bern
Link: zu Fedpol Waffengesetz Broschüre
Link: Formular Nachmeldung Schusswaffen
Link: Formular Europäischer Waffenpass